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Swiss Wushu Federation legt Wert auf gut ausgebildete Schiedsrichter. Deshalb findet einmal pro Jahr – normalerweise im Februar – ein Kurs für die Kampf- und einer für die Formenschiedsrichter statt. Als Schiedsrichter kann an den Turnieren nur arbeiten, wer diesen Kurs besucht hat. So kann gewährleistet werden, dass alle Schiedsrichter desselben Typs über das gleiche Wissen verfügen und für ihre Arbeit die gleichen Grundlagen haben.

Jede Schule, welche Athleten zum Turnier anmeldet, ist verpflichtet, pro Bereich (Kampf und Formen) einen swisswushu-lizenzierten Schiedsrichter zu stellen. Die Schiedsrichter werden frühzeitig für den Einsatz am Turnier aufgeboten. Sollte eine Schule über keinen lizenzierten Schiedsrichter verfügen oder ein aufgebotener Schiedsrichter am Turniertag nicht erscheinen, dürfen die Athleten dieser Schule nicht starten (Ausnahmen: Krankheit oder Härtefall). Startet eine Schule neu bei swisswushu, muss sie in der ersten Turniersaison keinen Schiedsrichter stellen.